AGB

Fortsetzung Allgemeine Geschäftsbedingungen

3. 4 Wählt der Kunde nach gescheiteter Nacherfüllung Schadensersatz, bleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und dem Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn die Vertragsverletzung arglistig verursacht wurde.
3. 5 Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Kunde uns den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat (siehe oben). Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% der bestellten Auflage (im Druckverfahren erstellt) können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge. Bei Lieferungen aus Papiersonderanfertigungen unter 1000 kg erhöht sich der Prozentsatz auf 20% – unter 2000 kg auf 15%.
3. 6 Bei allen Druckverfahren können technisch bedingte Passdifferenzen und Farbabweichungen auftreten, diese sind technisch bedingt und stellen keinen Mangel dar. Klischees und Druckplatten werden für 2 Jahre – ab der letzten Bestellung – archiviert. Danach werden diese Unterlagen aus Kapazitätsgründen entsorgt.
3.7 Alle Vorarbeiten, die bis zur Freigabe von uns erfolgten, werden nach einem eventuellen Auftragsstorno in Rechnung gestellt. Die Storno-Pauschale beträgt EUR 75,00 netto sowie Schadensersatz für unsere Bearbeitung in Höhe von 25 % des Auftragswertes. Dem anderen Vertragsteil wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, ein Schaden oder eine Wertminderung sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale.

4. Haftungsbeschränkung

4. 1 Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen sowie unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
4. 2 Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns Arglist vorwerfbar ist.

5. Lieferung: Lieferzeit / Teillieferungen

5. 1 Liefertermine bzw. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss. Sie sind grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, es ist schriftlich anderes vereinbart worden. Fixgeschäfte werden nur in Ausnahmefällen geschlossen.
5. 2 Die Lieferung erfolgt – nach Druckfreigabe und Zahlungseingang – innerhalb von ca. 6 – 8 Wochen unter Vorbehalt. Terminzusagen müssen schriftlich vermerkt sein. Die Lieferung erfolgt auch bei Fixgeschäften erst nach Zahlungseingang (Neukunden).
5. 3 Die Firma Trendlabel ist jederzeit zur Teillieferung berechtigt. Teillieferungen stellen keinen Mangel dar.

6. Eigentumsvorbehalt

6. 1 Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
6. 2 Der Kunde ist verpflichtet, uns den Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie einen Wohnsitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen.
6. 3 Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziffer 3 und 4, dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.
6. 4 Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
6. 5 Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Unternehmer erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns. Erfolgt eine Weiterverarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt wird.
6. 6 Die Firma Trendlabel behält sich vor, Bildmaterial der von uns produzierten Ware als Muster auf unserer Homepage zu veröffentlichen. Dieses dient ausschliesslich dem Anschauungszweck und wird nicht gespeichert. Die Verwendung dieses Bildmaterials von Dritten (z. B. Wiederverkäufern) ist strengstens untersagt.

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